Hinweise zu Osterfeuer und Lagerfeuer

Wenn Sie zum Osterfest ein Osterfeuer planen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen.
Grundsätzlich müssen alle Feuer vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Das Ordnungsamt schreibt dazu:

Wenn Sie ein Lagerfeuer oder ein Osterfeuer veranstalten, oder Buschwerk verbrennen möchten, ist dies beim Ordnungsamt zu beantragen bzw. anzuzeigen. Dies ermöglicht der Polizei und den Rettungskräften einen Überblick und es können damit Fehlalarmierungen vermieden werden.

Die Stadtverordnung über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien ist zu beachten und einzuhalten.

Der notwendige Anzeigevordruck steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Den vollständig ausgefüllten Vordruck senden Sie bitte rechtzeitig an das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt.

Sie erreichen uns

  1. per Telefon (für Rückfragen):    040 / 535 95 - 108
  2. per Telefax unter der Fax-Nr.:  040 / 535 95 - 637
  3. per Post unter der Anschrift:   Stadt Norderstedt, Ordnungsamt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
  4. per E-Mail unter der Adresse: ordnungsamt@norderstedt.de
Die "Stadtverordnung Feuer" finden Sie hier.